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RATGEBER

Umzug-Checkliste Schweiz: Der 8-Wochen-Countdown

BS Company GmbH · Aktualisiert am 20/06/2026

Ein Umzug in der Schweiz lässt sich gut bewältigen, wenn Sie etwa acht Wochen vorher anfangen. Diese Checkliste führt Sie Woche für Woche durch alles Wichtige: von der Kündigung der alten Wohnung über das Ummelden bei der Gemeinde bis zur Wohnungsabnahme und der Endreinigung. Arbeiten Sie die Punkte einfach von oben nach unten ab.

8 Wochen vorher: Kündigung und Termin

  • Mietvertrag prüfen: Wie lang ist die Kündigungsfrist (meist 3 Monate) und wann ist der nächste Kündigungstermin?
  • Kündigung schriftlich und eingeschrieben verschicken. Bei einer Familienwohnung unterschreiben beide Partner.
  • Umzugsdatum festlegen.
  • Zwei bis drei Offerten von Zügelfirmen einholen. Eine seriöse Firma kommt zur kostenlosen Besichtigung vorbei.

6 Wochen vorher: Ausmisten und buchen

  • Ausmisten: Was Sie nicht mehr brauchen, jetzt verkaufen, verschenken oder entsorgen. Weniger Volumen heisst tiefere Umzugskosten.
  • Zügelfirma definitiv buchen und den Termin schriftlich bestätigen lassen.
  • Falls nötig, Ferientage für den Umzug einplanen.
  • Bei grossen Möbeln oder hohen Stockwerken einen Möbellift abklären.

4 Wochen vorher: Behörden und Material

  • Adressänderungen vorbereiten (vollständige Liste weiter unten).
  • In der Stadt Zürich das Halteverbot für den Umzugstag beantragen.
  • Umzugskartons besorgen und nach Zimmer beschriften.
  • Bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten.

2 Wochen vorher: Packen beginnen

  • Zuerst selten genutzte Räume packen, etwa Keller und Estrich.
  • Kartons nach Zimmer und Inhalt beschriften, das spart beim Auspacken viel Zeit.
  • Wichtige Dokumente und Wertsachen separat halten und selbst transportieren.

1 Woche vorher: Endspurt

  • Kühlschrank und Tiefkühler abtauen.
  • Eine Kiste „zuerst öffnen» packen: Werkzeug, Ladegeräte, Kaffee, ein paar Teller.
  • Zufahrt und Parkplatz für beide Wohnungen klären.

Umzugstag

  • Zählerstände von Strom und Wasser notieren.
  • Alte Wohnung besenrein übergeben oder die Endreinigung organisieren.
  • Alle Schlüssel vollständig übergeben und das Abnahmeprotokoll unterschreiben.

Nach dem Umzug

  • Innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde anmelden und bei der alten abmelden.
  • Wohnungsabnahme der alten Wohnung: Mit einer Endreinigung samt Abnahmegarantie gehen Sie sicher, dass das Mietzinsdepot vollständig zurückkommt.

Adressänderung: wen Sie informieren sollten

  • Einwohnerkontrolle der neuen und alten Gemeinde
  • Post (Nachsendeauftrag)
  • Krankenkasse und weitere Versicherungen
  • Arbeitgeber
  • Bank und PostFinance
  • Serafe (Radio- und TV-Abgabe)
  • Steueramt
  • Strom, Internet und Telecom-Anbieter
  • Abos, Vereine und Ärzte

Was kostet ein Umzug?

Als grobe Richtwerte für einen Umzug im Kanton Zürich, ohne Zusatzleistungen:

Wohnung Richtpreis
2–3 Zimmer CHF 600–1’800
3.5–4 Zimmer CHF 1’500–2’800
5+ Zimmer / Haus ab CHF 3’500

Den genauen Preis erhalten Sie als Festpreis nach der Besichtigung. Alle Faktoren und Spartipps stehen in unserem Ratgeber zu den Umzugskosten in Zürich.

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Häufige Fragen zur Umzug-Checkliste

Wie früh sollte ich einen Umzug in der Schweiz planen?

Beginnen Sie rund acht Wochen vorher. Eine Zügelfirma buchen Sie idealerweise vier bis sechs Wochen im Voraus, in der Hochsaison (Ende März, Juni und September) eher früher.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung?

In der Regel drei Monate auf den nächsten ortsüblichen Kündigungstermin. Wer früher raus möchte, kann mit einem solventen und zumutbaren Nachmieter ausserterminlich kündigen.

Bis wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Wohngemeinde an und bei der alten ab. Nehmen Sie Ausweis, Mietvertrag und bei Bedarf die Krankenkassen-Police mit.

Wer muss beim Auszug die Endreinigung machen?

Sie übergeben die Wohnung sauber. Viele beauftragen dafür eine Firma mit Abnahmegarantie, damit die Wohnung bei der Abnahme ohne Beanstandung durchgeht und das Mietzinsdepot vollständig zurückkommt.

Brauche ich für den Umzug in Zürich ein Halteverbot?

Bei engen Strassen oder fehlenden Parkplätzen ja. In der Stadt Zürich beantragen Sie die Halteverbotstafeln vorab; eine gute Zügelfirma erledigt das für Sie.

Über BS Company GmbH

Familienbetrieb für Umzug, Reinigung und Räumung im Kanton Zürich, gegründet 2020 von Burim Sylaj. Über 500 erfolgreiche Aufträge und 4.88 von 5 Sternen aus 27 Google-Bewertungen.

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