Eine Wohnung nach einem Todesfall aufzulösen ist eine emotionale Aufgabe. Es gibt keinen Grund zur Eile bei den Dingen, die warten können, aber einige Schritte haben Fristen. Diese Übersicht zeigt den Ablauf in der Schweiz in der richtigen Reihenfolge.
Die ersten Schritte
Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick und sichern Sie Wichtiges. Werfen Sie nichts weg, bevor die Erbsituation geklärt ist, denn in den Unterlagen können sich Testament, Versicherungen oder Verträge befinden.
Was Sie zuerst sichern sollten
- Wichtige Dokumente: Testament, Verträge, Policen, Bankunterlagen
- Wertsachen, Schmuck und Bargeld
- Persönliche Erinnerungsstücke und Fotos
- Schlüssel und Wertgegenstände aus Keller und Estrich
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Als Erbe übernehmen Sie Vermögen und Schulden. Wer das Erbe ausschlagen möchte, muss die gesetzliche Frist beachten, in der Regel drei Monate. Bei unklarer Vermögenslage kann ein öffentliches Inventar sinnvoll sein. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Beratung bei einer Fachperson oder der zuständigen Behörde.
Mietvertrag und Kündigung
Die Erben treten in den Mietvertrag ein und können ihn unter Einhaltung der Frist kündigen. Sprechen Sie früh mit der Verwaltung, viele zeigen sich bei der Frist kulant. Erst wenn die Erbschaft geklärt ist, sollte die eigentliche Räumung starten.
Was mit dem Hausrat?
Teilen Sie den Hausrat in vier Gruppen: behalten, an Angehörige weitergeben, verkaufen oder spenden und entsorgen. Gut erhaltene Möbel und Geräte haben einen Wert, den eine Räumungsfirma vom Preis abzieht.
Ablauf und Kosten der Räumung
Ein erfahrenes Team sortiert mit Ihnen, räumt aus und entsorgt fachgerecht, auf Wunsch mit Endreinigung und Abnahmegarantie. Was eine Räumung kostet, lesen Sie im separaten Ratgeber.
Einfühlsam und diskret
Wir wissen, dass hinter jeder Auflösung eine Geschichte steht. Unser Team arbeitet ruhig, respektvoll und diskret und nimmt Rücksicht auf Ihre Wünsche. Mehr zu unseren Räumungen finden Sie hier. Gern erstellen wir eine unverbindliche Offerte.
Häufige Fragen
Wer muss die Wohnung nach einem Todesfall räumen?
In der Regel die Erben. Sie treten in den Mietvertrag ein und sind für Kündigung und Räumung verantwortlich.
Welche Frist gilt für das Ausschlagen der Erbschaft?
In der Regel drei Monate. Bei unklarer Vermögenslage kann ein öffentliches Inventar sinnvoll sein.
Wie schnell muss die Wohnung geräumt sein?
Es zählt die Kündigungsfrist im Mietvertrag. Sprechen Sie mit der Verwaltung, oft ist eine einvernehmliche Lösung möglich.
Was kostet eine Wohnungsauflösung?
Je nach Grösse und Menge meist zwischen CHF 800 und 4'000. Verwertbare Möbel senken den Preis.
Gehen Sie mit Erinnerungsstücken sorgsam um?
Ja. Wir sortieren gemeinsam mit Ihnen und arbeiten ruhig, respektvoll und diskret.
