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Wohnsitz ummelden in Zürich: Fristen & Checkliste

Von Burim Sylaj · seit 2017 in der Branche · Aktualisiert am 20/06/2026

Nach einem Umzug melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Wohngemeinde an und bei der alten ab. Wer diese Frist verpasst, riskiert eine Mahnung oder Busse. Diese Checkliste zeigt Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Frist und Bussen

Die Anmeldung beim Zuzug muss innert 14 Tagen erfolgen. Einige Gemeinden sind kulant, andere stellen bei Verspätung eine Gebühr in Rechnung. Erledigen Sie es darum früh, am besten in der ersten Woche.

Anmeldung bei der neuen Gemeinde

Melden Sie sich persönlich am Schalter oder, wo möglich, online an. Bringen Sie mit:

  • Pass oder ID aller umziehenden Personen
  • Mietvertrag der neuen Wohnung
  • Familienschein oder Familienausweis bei Familien
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Für ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Abmeldung, Gemeinde- und Kantonswechsel

Bei einem Wechsel der Gemeinde melden Sie sich bei der alten Wohngemeinde ab, oft geht das online. Ziehen Sie innerhalb derselben Gemeinde um, genügt eine Adressänderung. Bei einem Kantonswechsel gelten teils andere Abläufe, etwa beim Fahrzeug.

Diese Stellen sollten Sie informieren

  • Post: Nachsendeauftrag einrichten
  • Krankenkasse und weitere Versicherungen
  • Serafe (Radio- und TV-Abgabe)
  • Steueramt
  • Arbeitgeber und Pensionskasse
  • Bank und PostFinance
  • Strom, Internet und Telecom-Anbieter
  • Abos, Vereine, Ärzte und Zahnarzt

Auto ummelden

Die neue Adresse müssen Sie dem Strassenverkehrsamt melden. Innerhalb des Kantons wird der Fahrzeugausweis angepasst. Bei einem Kantonswechsel werden in der Regel ein neuer Ausweis und ein neues Kontrollschild fällig.

Spezialfälle

Wochenaufenthalter melden den Hauptwohnsitz dort an, wo der Lebensmittelpunkt liegt, und hinterlegen am Arbeitsort eine Wochenaufenthaltsbewilligung. Bei Unsicherheit hilft die Einwohnerkontrolle weiter.

Den ganzen Ablauf rund um den Umzug finden Sie in unserer Umzug-Checkliste. Den Transport übernehmen wir gern: Offerte anfordern.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Innert 14 Tagen bei der neuen Wohngemeinde anmelden und bei der alten abmelden.

Welche Dokumente brauche ich?

Pass oder ID, den Mietvertrag, bei Familien den Familienschein und einen Nachweis der Krankenkasse.

Muss ich mich abmelden, wenn ich in derselben Gemeinde umziehe?

Dann genügt meist eine Adressänderung, eine separate Abmeldung ist nicht nötig.

Muss ich mein Auto ummelden?

Ja, die neue Adresse müssen Sie dem Strassenverkehrsamt melden. Bei einem Kantonswechsel werden Ausweis und Schild neu ausgestellt.

Was gilt für Wochenaufenthalter?

Der Hauptwohnsitz wird am Lebensmittelpunkt angemeldet, am Arbeitsort gilt eine Wochenaufenthaltsbewilligung.

Über den Autor: Burim Sylaj

Burim Sylaj ist Gründer der BS Company GmbH und seit 2017 in der Umzugs-, Reinigungs- und Räumungsbranche im Kanton Zürich tätig. Mit seinem Team hat er über 500 Aufträge erfolgreich umgesetzt – bewertet mit 4,88 von 5 Sternen aus 27 Google-Bewertungen.

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