Bleibt die Wohnungsabnahme an der Sauberkeit hängen, ist das ärgerlich, aber kein Drama. In der Regel können Sie nachbessern. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und alles im Protokoll festzuhalten.
Was heisst „nicht bestanden»?
Meist geht es um die Reinigung. Davon zu unterscheiden sind echte Schäden, die nicht durch Putzen behoben werden können. Für Sauberkeitsmängel sind Sie als Mieter zuständig, für normale Abnützung nicht.
Die häufigsten Gründe
- Backofen und Bleche nicht restlos sauber
- Kalk in Dusche, an Armaturen und Fugen
- Fenster und Storen nicht innen und aussen gereinigt
- Bohrlöcher nicht verschlossen, wenn vertraglich verlangt
- Keller oder Estrich nicht geleert
Ihre Rechte und die Fristen
Bei Sauberkeitsmängeln erhalten Sie üblicherweise eine kurze Nachfrist zum Nachreinigen. Lassen Sie die beanstandeten Punkte genau im Protokoll festhalten, damit klar ist, was zu erledigen ist und bis wann.
Schritt für Schritt
- Protokoll genau prüfen und nur Unbestrittenes unterschreiben.
- Beanstandete Stellen nachreinigen oder eine Firma beauftragen.
- Zweittermin zur Abnahme vereinbaren.
- Erst nach erfolgreicher Abnahme das Depot freigeben.
Wer trägt die Kosten?
Reinigen Sie selbst nach oder beauftragen Sie eine Firma, ist das Ihre Sache. Lässt die Verwaltung auf Ihre Kosten reinigen, darf sie nur einen angemessenen Betrag verrechnen. Für normale Abnützung müssen Sie nichts zahlen.
Streit ums Mietzinsdepot
Geben Sie das Mietzinsdepot nicht frei, solange Punkte offen sind. Sind Sie mit Abzügen nicht einverstanden, vermittelt die Schlichtungsbehörde in Mietsachen kostenlos.
So vermeiden Sie das von Anfang an
Am sichersten ist eine Endreinigung mit Abnahmegarantie: Wird etwas beanstandet, reinigt die Firma kostenlos nach. Bereiten Sie die Abnahme zudem gut vor. Für die Reinigung können Sie hier eine Offerte anfordern.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Wohnungsabnahme nicht klappt?
Meist erhalten Sie eine kurze Nachfrist, um die beanstandete Reinigung nachzuholen. Danach folgt ein Zweittermin.
Was sind die häufigsten Gründe?
Backofen, Kalk im Bad, Fenster und Storen sowie nicht verschlossene Bohrlöcher.
Wer zahlt die Nachreinigung?
Sie reinigen selbst nach oder beauftragen eine Firma. Lässt die Verwaltung reinigen, darf nur ein angemessener Betrag verrechnet werden.
Muss ich für normale Abnützung zahlen?
Nein. Für normale Gebrauchsspuren haften Sie als Mieter nicht.
Wie vermeide ich das Problem?
Mit einer Endreinigung mit Abnahmegarantie und guter Vorbereitung der Abnahme.
